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Die Behandlung und die Kosten
Es gibt eine Gebührenverordnung für Heilpraktiker von 1985, die im Internet
angesehen werden kann. Nach diesen Sätzen richten sich die Krankenkassen,die
Heilpraktikerkosten übernehmen. Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstellung
grundsätzlich frei und unabhängig.
Meine Preise und Leistungen
Mein durchschnittlicher Stundensatz beträgt € 48,-
Die Preis und Leistungen für die einzelnen Behandlungen
gliedern sich wie folgt:
- Dorn-Breuss-Wirbelsäulentherapie:
Behandlungsdauer : 1-2 Stunden, je nach Schweregrad. Energetische
Massage, Beinlängenkorrektur, Gelenk - und Wirbeleinrichtung Preis:
€45,-
- Französische Ohrakupunktur:
Erste Sitzung mit Anamnese, Besprechung, Punktauswahl und
Therapieplan Dauer
: 1 Stunde plus 20 - 30 Minuten Ruhephase während die Akupunktur nadeln
liegen. Preis: €40, jede weitere Sitzung inclusive Anpassung der Rezeptur
€30,-
- Klassische Homöopathie
Erstanamnese (Fallaufnahme und Besprechung) Preis:
€48,- pro Stunde Repertorisation (Arzneimittelsuche) je nach Arbeitsaufwand
von €20 - max. € 144,- Jede weitere Sitzung, normalerweise in einem zeitlichen
Abstand von 4 Wochen € 48,-
- Ernährungsberatung
Anamnese, Zielfindung, Therapieplan, Rezepte Dauer
: ca. 1 Stunde Preis: €30,-
- Hypnotherapie und Trance-Arbeit
Erste Sitzung mit Anamnese, Prüfung der Trance-Fähigkeit,
Erstellung persönlicher Hypnosetexte und Zielvorgabe Dauer
: ca. 2 Stunden Preis: €60, jede weitere Sitzung €40,- In der Regel finden 6 - 8 Sitzungen statt, es kommt sehr
auf das eigene Training zuhause an!
- Ganzheitliche Psychotherapie
Die erste Sitzung kostet € 0,- Ersttermine
zeigen, "ob die Chemie stimmt..." Erst dann kann ein Therapieplan
entstehen. Jede
weitere Therapiestunde kostet €40,-
Versicherungssituationen von Patienten
Aus der Versicherungssituation der Patienten ergeben sich unterschiedliche
Vorgehensweisen.
1. Zusatzversicherte Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert mit einer zusätzlichen privaten KV, die
den Heilpraktiker mit einschließt, können ihren
Unterlagen entnehmen, wie ihre Bedingungen gestaltet
sind. Je nach Versicherer werden alle Kosten oder zumindest
der größere Teil übernommen.
2. Beihilfeversicherte Und die Versicherten der BARMENIA, CONTINENTALE,
DEBEKA, DBV-PARTNER, VEREINTE, SAVAG können
sich an der Gebührenordnung aus dem Jahre 1985 (GebüH
85) orientieren.
3. Privatkrankenkassenversicherte Sollten genau in ihren Versicherungsunterlagen prüfen,
wie der Leistungsträger die Erstattung übernimmt. Hier
ist ein steter Wechsel zugunsten Heilpraktikerleistungen im Gang.
4. Gesetzlich Krankenversicherte Ohne Zusatzversicherung können sich auch an der Gebührenverordnung
von 1985 orientieren, sie können in Einzelfällen, wenn
die gängigen anerkannten schulmedizinischen Methoden versagen mit einem Attest
eines unabhängigen Arztes eine Übernahme beantragen. Bei
der Psychotherapie, wenn sie nachweislich keinen Termin innerhalb
der nächsten 6 Wochen bei einem von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen
Psychologen erhalten können.
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Bei nachweislichen finanziellen Problemen und der
Notwendigkeit einer Behandlung können Sonderregelungen
gefunden werden - Stundung oder Ratenzahlung sind möglich Darüber
können wir reden.
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